C. Öffentliches Geschehen in den Gemeindezentren 1. Die Türen der Gemeindezentren bleiben grundsätzlich geschlossen und werden jeweils nur zu den Veranstaltungen und bei Bedarf geöffnet. 2. Veranstaltungen und Gruppengeschehen in den Gemeindezentren dürfen den BetriebContinue reading