Hygiene-Regeln-Vereinigte Kirchengemeinde

C. Öffentliches Geschehen in den Gemeindezentren
1. Die Türen der Gemeindezentren bleiben grundsätzlich geschlossen und werden     jeweils nur zu den Veranstaltungen und bei Bedarf geöffnet.
2. Veranstaltungen und Gruppengeschehen in den Gemeindezentren dürfen den Betrieb der Kita in unseren Häusern nicht behindern. Die Vorgaben des Kita-Betriebs haben in jedem Fall Vor-rang und sind zu beachten.
3. Ein Café- und Essensbetrieb kann zurzeit nur eingeschränkt im Gemeindezentrum Matthias-Claudius beginnen. Grundlage ist das (in Aufnahme der offiziellen Auflagen für das Gastro-Gewerbe) ausgearbeitete Arbeitsschutz- und Hygienekonzept, das sich in der Anlage befindet.
4. Eine Essensausgabe für Bedürftige kann zurzeit nur außerhalb der Häuser geschehen.
5. Besucher*innen der Gemeindezentren als auch Ehrenamtliche werden nach ihrem Gesund-heitszustand gefragt und auf die einzuhaltenden Hygienemaßnahmen hingewiesen. Besucher-*innen/ Ehrenamtliche dürfen mit Erkrankungssymptomen, die auf eine Infektion mit dem Coro-na-Virus zurückzuführen sein könnten, die Gemeindezentren nicht betreten. Es gelten die glei-chen Kriterien wie für Mitarbeitende (siehe B. Handlungsanweisung für Verdachtsfälle)
6. Zwischen den Menschen ist stets ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
Beim Betreten und Verlassen des Hauses ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
7. An allen Ein- und Ausgängen befinden sich Desinfektionsspender. Sie sollen regelmäßig ge-nutzt werden. In den WC-Räumen stehen Flüssigseife und Papierhandtücher zur Verfügung.
8. Die Gruppen-Verantwortlichen bzw. die Lehrkräfte oder Unterrichtenden schließen die Türen für die Teilnehmenden auf und anschließend wieder zu. Haben die Verantwortlichen keinen Schlüssel, ist mit den Mitarbeitenden in den Häusern das Vorgehen abzusprechen.
9. Die Gruppen-Verantwortlichen erhalten das verabschiedete Hygienekonzept und werden in die Hygiene-Regeln der Häuser eingewiesen. Mit ihrer Unterschrift übernehmen sie die Verantwor-tung für deren Einhaltung während der entsprechenden Veranstaltung.
10. Einzelne Besucher*innen der Gemeindezentren werden bis auf weiteres am Empfang mit Kon-taktdaten registriert. Die Daten werden nur zur Rückverfolgung von Kontakten genutzt, wenn es zu einer Corona-Infektion gekommen ist. Spätestens drei Wochen nach dem Besuch sind die Daten zu vernichten. Die Vorgaben des Datenschutzgesetzes der EKD sind einzuhalten.
11. Die Gruppen-Verantwortlichen führen Listen mit allen Personen, die an der Veranstaltung teil-nehmen. Die Einzelnen brauchen sich nicht am Eingang einzutragen. Die Namenslisten müs-sen drei Wochen lang von den Gruppenverantwortlichen aufgehoben werden.
12. Bei der Nutzung von Gemeinschaftsräumen in den Gemeindezentren darf eine Obergrenze von gleichzeitig im Raum befindlichen Menschen nicht überschritten werden. Diese Ober-grenze richtet sich nach der Grundfläche des Raumes und der Art der Veranstaltung. Grund-lage sind die aktuell geltenden Richtlinien und Gesetze.

“Es dürfen sich im von uns genutzten Seminarraum maximal 21 Personen aufhalten”
13. Finden Veranstaltungen in benachbarten Räumen gleichzeitig statt, sind gleichzeitige Pausen oder gleichzeitige Anfangs- oder Endzeiten dringend zu vermeiden, um das Aufeinandertreffen auf den Fluren zu reduzieren.
14. Nach Möglichkeit sollen während der Veranstaltungen Fenster und Türen geöffnet bleiben. Alle Räume müssen nach jeder Veranstaltung gründlich gelüftet werden. Später sind die Fenster wieder zu schließen.
15. Kontaktflächen, insbesondere Türklinken, Handläufe, Lichtschalter, Stühle und Tischflächen müssen nach Nutzung des Raumes gereinigt und benutzte Toiletten und Wasserhähne desin-fiziert werden. Hier werden alle Nutzer*innen des Hauses um Unterstützung der Reinigungs-kräfte gebeten. Reinigungsmittel befinden sich in allen Gemeindezentren.
16. Die Reinigungs- und Desinfektions-Maßnahmen werden durch Kontroll-Listen, die sich an den Eingängen der Räume befinden, dokumentiert
17. Auf die übliche Basishygiene ist besonders zu achten:
< häufiges Händewaschen gemäß aushängender Empfehlung der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung
< Hände aus dem Gesicht fernhalten
< Husten und Niesen in ein Taschentuch oder in die Armbeuge, nicht in die Hand
< benutzte Taschentücher stets sofort in einem geschlossenen Müllbehälter entsorgen
18. Für den Musikunterricht gilt neben den hier aufgeführten Regeln ein eigenes Hygienekonzept …

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