Unter folgendem Link könnt ihr etwas zur Stellungnahme des BMI zur DSGVO und Fotografie lesen. Wer denkt, dass es nun klarer wird, irrt leider.
Kommentar: Der Gesetzgeber hat seinen Gestaltungsspielraum erkannt, aber dennoch bleibt die Detailarbeit der Rechtsprechung überlassen.
Generell wird es in naher Zukunft noch einiges zu regeln geben.